In dieser traditionellen Bestattungsform, die nur auf Friedhöfen zulässig ist,
wird der Verstorbene nach der abgehaltenen Trauerfeier in einem Sarg beerdigt.
Vor der Beerdigung wird der Sarg in der Feierhalle aufgebahrt und es ist
möglich, vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Sie können sich für ein Wahlgrab, ein Reihengrab oder für ein anonymes Grab
entscheiden. Die vertragliche Nutzung der Grabstelle wird immer mit dem
jeweiligen Friedhofseigentümer vereinbart. Nicht jeder Friedhof verfügt über
anonyme Grabstellen.