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Erdbestattung

In dieser traditionellen Bestattungsform, die nur auf Friedhöfen zulässig ist, wird der Verstorbene nach der abgehaltenen Trauerfeier in einem Sarg beerdigt.

Vor der Beerdigung wird der Sarg in der Feierhalle aufgebahrt und es ist möglich, vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.


Sie können sich für ein Wahlgrab, ein Reihengrab oder für ein anonymes Grab entscheiden.
Die vertragliche Nutzung der Grabstelle wird immer mit dem jeweiligen Friedhofseigentümer vereinbart.
Nicht jeder Friedhof verfügt über anonyme Grabstellen.


Weitere Informationen:

◊ Erdbestattung◊ Feuerbestattung◊ Waldbestattung ◊ Seebestattung