Erdbestattung Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in
einem Sarg. Sie können grundsätzlich entscheiden zwischen Wahlgrab oder
Reihengrab. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung
bestimmt werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. Der Erwerb des
Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten
Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.
Feuerbestattung Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit
einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine
besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der
Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt
hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab.
Waldbestattung Als Alternative zu herkömmlichen Bestattungsarten kann man auch eine Waldbestattung wählen.
In der natürlichen Umgebung des Waldes beigesetzt zu werden, ist für viele
Menschen eine würdevolle Form des Abschieds. Ruhe, Harmonie und ständiger Wandel
der Natur spenden Trost für Angehörige und Freunde.
Seebestattung Nach der Einäscherung wird die Urne außerhalb der
Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die Angehörigen können auf Wunsch der
Seebestattung beiwohnen, die notwendigen Abstimmungen werden von uns
organisiert. Sie erhalten eine Seekarte mit den genauen Angaben zur
Seebestattung. Wiederum gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der
Feuerbestattung.